Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe wird tätig, wenn Jugendliche oder Heranwachsende (bis 21 Jahre) eine Straftat begangen haben. Als Teil des Jugendamtes beraten die sozialpädagogischen Fachkräfte die jungen Menschen und ihre Eltern während des gesamten Strafverfahrens. Sie erstellen einen Bericht für das Jugendgericht, in dem sie die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des Jugendlichen beleuchten. Auf dieser Grundlage geben sie eine Empfehlung für pädagogisch sinnvolle Maßnahmen, wie zum Beispiel die Ableistung von Sozialstunden, die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder eine Betreuungsweisung. Ziel ist es, erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken und weitere Straftaten zu verhindern.
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