Gesetzliche Betreuung
Die gesetzliche Betreuung ist eine rechtliche Unterstützung für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, oft Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, werden vom Betreuungsgericht bestellt und handeln als gesetzliche Vertreter in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten). Sie treffen Entscheidungen im Sinne und zum Wohl der betreuten Person und unterstützen diese dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Weitere interessante Arbeitsbereiche
Stationäre Jugendhilfe (Wohngruppen, betreutes Jugendwohnen)
Unterbringung und pädagogische Begleitung von Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen.
Mehr erfahrenWohnraumberatung
Unterstützung bei der Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse im Alter.
Mehr erfahrenSucht- und Drogenhilfe
Beratung, Behandlung und Rehabilitation von suchtkranken Menschen.
Mehr erfahren