Gesetzliche Betreuung

Die gesetzliche Betreuung ist eine rechtliche Unterstützung für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, oft Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, werden vom Betreuungsgericht bestellt und handeln als gesetzliche Vertreter in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten). Sie treffen Entscheidungen im Sinne und zum Wohl der betreuten Person und unterstützen diese dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

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