Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, soziale Dienste der Justiz)
Die Straffälligenhilfe unterstützt Menschen während und nach der Haft bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer kontrollieren die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen und stehen den Verurteilten als Ansprechpartner zur Seite. Sie helfen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung, bei der Regulierung von Schulden und bei der Bewältigung persönlicher Probleme. Ziel ist es, die Resozialisierung zu fördern und erneute Straftaten zu verhindern. Die sozialen Dienste der Justiz beraten bereits in der Untersuchungshaft und bereiten die Entlassung aus dem Gefängnis vor, um einen nahtlosen Übergang in die Freiheit zu gewährleisten.
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Unterstützung bei Schulschwierigkeiten, soziale Gruppenarbeit, Präventionsprojekte.
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Intensive Betreuung und Begleitung von Familien in Krisensituationen zur Stärkung der Erziehungskompetenz.
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